Mobilfunk-Netze

In Deutschland ist die Bundesnetzagentur für die Vergabe von Frequenzen und die Genehmigung der Funklizenzen zuständig. Dabei gibt es verschiedene Mobilfunk – Standards. In Europa ist der (noch) aktuelle Standard das GSM: Global System for Mobile Communications. Die Zukunft beim Mobilfunk soll die Dritte Generation (3G) sein. Diese wird schrittweise eingeführt, und zunächst wird eine Zwischengeneration geschaffen, mit dem Standard GPRS. Das Ziel des 3G – Standards ist die Möglichkeit einer höheren Datenübertragung und auch bessere Kapazitäten bei der Sprachübertragung. Auch im Bereich Multimedia sollen mehr Funktionen möglich sein. Gerade im Zusammenhang mit dem 3G – Standard ist der wichtigste Bereich die UMTS – Technik: Universal Mobile Telecommunications System.

Die Betreiber der Mobilfunk – Netze
In Deutschland werden die Mobilfunk – Netze von den großen Telekommunikationsanbietern betrieben: T-Mobile, E-Plus, Vodafone und O2. Werden neue Lizenzen vergeben, bieten gerade diese großen Anbieter mit. Der letzte große Wurf wurde bei der Versteigerung der UMTS – Lizenzen gelandet. Hier wurden für die BRD Einnahmen in Höhe von 98,8 Milliarden D-Mark verzeichnet. UMTS als neuer Standard hat sich gerade in Deutschland eher schleppend durchgesetzt. Denn die Kosten für die Verbraucher waren ungleich höher. Die Mobilfunk-Anbieter argumentierten die hohen Preise mit den hohen Lizenzkosten für UMTS. Auch gab es zu Beginn des neuen Jahrtausends einfach noch nicht ausreichend viele Mobilfunktelefone, die mit diesem neuen Standard zurechtkamen. Dies hat sich in den letzten Jahren zunehmend geändert.

Mobilfunkmasten – Elektrosmog?
Es gibt keine Beweise für die Schädlichkeit von Mobilfunkmasten in der Nachbarschaft. Und doch, der Verbraucher ist sich unsicher und nicht wenige Menschen klagen über Beschwerden, die sie der Mobilfunk-Technik zuordnen. Von Schlafstörungen bis hin zur Krebserkrankung – die Angst vor Langzeitfolgen durch den Mobilfunk – Mast in der Nachbarschaft ist groß. Dabei kann man nicht viel dagegen tun, wenn der Nachbar sein Dach an einen Mobilfunk-Netzbetreiber vermietet und die Aufstellung eines Mastens erlaubt. Denn nachgewiesen werden konnte eine Schädlichkeit durch Mobilfunk-Strahlen beim Menschen nie.

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